
Allgemeines:
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen (nachstehend "Bedingungen") bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Sollte der Käufer Verbraucher im Sinne § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so, gehen im Fall eines Widerspruches zwischen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchG vor. Alle unsere Leistungen sowie Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen, die spätestens mit dem Empfang unseres Leih-Mietvertrages, Lieferscheines, bzw. unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung als anerkannt gelten.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer erstmals zugegangen oder sonst wie zur Kenntnis gelangt ist.
Vertragsabschluß:
All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungslegungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche „Auftragsbestätigung“ gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Bereits bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer jedoch sämtliche mit der Bearbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung anfallende Kosten selbst zu tragen.
Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und mit dem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Etwaige Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
Preise:
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Gumpoldskirchen und oder Unterpremstätten in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehen Ausmaß. Im Preis sind Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen nicht enthalten. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der Fracht und Versendung trägt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Käufer. Es gilt als vereinbart das bei Bestellungen ein Verpackungszuschlag von 6,50 Euro verrechnet wird. Weiters wird ein Versandkostenanteil von 6,50 Euro verrechnet.
Bei dringenden Lieferungen werden die direkten Versandkosten in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Beträge erfolgt bar, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung. Sollten andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Die von uns in Rechnung gestellten Beträge sind binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, zur Zahlung fällig. Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 14 % Zinsen per anno sowie allfällige Lagerspesen zu verrechnen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch seine Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die außerprozessuale Mahnleistung - für die erste Mahnung Spesen in Höhe von EUR 10,--, sowie für jedes weitere Mahnschreiben weitere Mahnspesen in Höhe von EUR 30,-- - zu ersetzen.
Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderung gilt erst im Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem unserer Bankkonten als getilgt. Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt, sofern sie nicht über eine besondere Vollmacht verfügen.
Eine nach Vertragsabschluß eintretende Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, von der wir - auf welche Art auch immer - Kenntnis erhalten, berechtigt uns, den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer, der Unternehmer im Sinn des §1 KSchG ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
Lieferung:
Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten Lieferfristen einzuhalten. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Annahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware. Die Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet, an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag, vorliegen. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht, vom Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind, außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung oder den Transport wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn diese bei unserer Muttergesellschaft oder bei Schwestergesellschaften oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, soweit deren Annahme für ihn nicht unzumutbar ist.
Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Ware.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder die andere den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung oder unser Zentrallager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.
Eine Eigentumsübertragung an Dritte ist nur dann zulässig, wenn der Käufer jegliche Ansprüche gegen den Dritten in schriftlicher Form an Messer Medical Austria GmbH abtritt. Unter dieser Vorraussetzung wird von uns einer Drittveräußerung in schriftlicher Form zugestimmt. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Gewährleistung:
Im Falle von Mängeln am Kaufgegenstand, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Die Gewährleistungsfrist beträgt - außer schriftlich anders lautend vereinbart – sechs Monate ab Lieferung. Die Behebung von Mängeln erfolgt in angemessener Frist nach vorheriger Begutachtung durch unser Unternehmen. Die Begutachtung erfolgt nur dann kostenlos, wenn die vom Käufer geltend gemachte Gewährleistung zu Recht gefordert wurde. Preisminderungen und Wandlung sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn wir die mangelhafte gegen eine mangelfreie Ware austauschen.
Die zur Ersatzlieferung und Verbesserung verwendeten Waren werden der laufenden Produktion entnommen. Sonderanfertigungen in Qualität und Farbe können daher nicht vorgenommen werden. Eine weitergehende Gewährleistung als die in diesen Bedingungen bezeichnete, wird von uns nicht übernommen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung, der Benutzung, der von uns durchgeführten Reparaturen und dem Gebrauch der von uns gekauften Waren entstehen, sowie für entgangenen Gewinn. Ein Schadenersatzanspruch besteht nur für den Fall, dass uns ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft, dies gilt auch für Folgeschäden oder sonstige Begleitschäden.
Haftung und Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungsgehilfen gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen.
Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der – in der Betriebsanleitung vorgesehenen - Weise verwenden.
Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort eine schriftliche Dokumentation über Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im Produkthaftungsfall trifft den Käufer eine verschuldensunabhängige Regresshaftung uns gegenüber, falls er seinen Kunden nicht ausreichend über allfällige Besonderheiten des Produktes aufgeklärt hat, unsere Gebrauchsanweisung, Verwendungshinweise nicht wiedergegeben und/oder seinem Kunden die Produktsicherheit nicht dargeboten hat als unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten war.
Unsere Ersatzpflicht wird gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz für Sachschäden unserer Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher sind. Die Verjährungsfrist des § 13 Produkthaftungsgesetz wird auf drei Jahre herabgesetzt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung:
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Nach Maßgabe der Bestimmungen des KSchG wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Wien vereinbart.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausschließlich das Handelsgericht Wien vereinbart.
Die Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen.
Sonstiges:
Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Planungen, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) bleiben unser geistiges Eigentum.